Prävention & Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20a SBG V
Unsere Angebote im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention für Bewegung, Ernährung, sowie Entspannung sind mit einem geringen bzw. ohne Kostenaufwand in Unternehmen integrierbar. Jeder Arbeitgeber kann jährlich bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei einsetzen und diesen Betrag als steuerreduzierenden Aufwand geltend zu machen.
Inhouse-Kurse Gesundheitsförderung und Prävention
Hohe Arbeitsanforderungen und Leistungsdruck ziehen oft Bewegungsmangel und mentale Belastungen ohne entsprechenden Ausgleich nach sich. Mit unseren Inhouse-Kursen Prävention und Gesundheitsförderung ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern diesen Ausgleich im Arbeitsalltag und motivieren sie, gesundheitsbewusst mit Körper und Seele umzugehen. Diese Präventionsmaßnahmen fördern Wohlbefinden sowie Leistungsfähigkeit und bieten damit zentralen Nutzen in Ihrem Human Resources Management.